AGB für unsere Leistungen im Bereich Bodenverlegung
Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit an – wir beraten Sie gerne.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Akineum.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bodenbelags-, Parkett- und sonstige Verlegearbeiten, Schleifarbeiten, Oberflächenbehandlungen sowie weitere handwerkliche Werkleistungen zwischen der Akineum GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Akineum GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Akineum GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung der Akineum GmbH,
- schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder
- Beginn der Ausführung der Arbeiten.
(3) Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist das schriftliche Angebot der Akineum GmbH.
(2) Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten nicht als Bestandteil des Auftrags und werden gesondert berechnet.
(3) Bei Pauschalangeboten sind ausschließlich die dort ausdrücklich genannten Leistungen enthalten.
(4) Notwendige Zusatzarbeiten, die während der Ausführung aufgrund von Gegebenheiten vor Ort erforderlich werden, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
(5) Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich, ausreichend beleuchtet sowie vollständig geräumt sind.
(2) Der Untergrund muss verlegereif und für die geplanten Arbeiten geeignet sein. Für nicht erkennbare Mängel oder ungeeignete Beschaffenheiten des Untergrunds haftet die Akineum GmbH nicht.
(3) Bei beheizten Estrichen ist vor Beginn der Arbeiten ein ordnungsgemäßes Aufheizprotokoll vorzulegen.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Akineum GmbH, Ausführungsfristen entsprechend anzupassen und entstehende Mehrkosten zu berechnen.
§5 Termine und Ausführungsfristen
(1) Ausführungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse, Lieferengpässen oder bauablaufbedingten Umständen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
(3) Wird die Ausführung der Arbeiten durch Umstände behindert, die nicht von der Akineum GmbH zu vertreten sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung für entstandene Kosten zu verlangen.
§6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder wird die Leistung bereits genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
§7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Akineum GmbH ist berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Akineum GmbH.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§9 Hinweise zu Naturprodukten (insbesondere Holz und Parkett)
(1) Holz ist ein Naturprodukt. Farb-, Struktur- und Maserungsabweichungen sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.
(2) Maßänderungen durch klimatische Schwankungen sind materialtypisch und können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Fugenbildung innerhalb der material- und raumklimabedingten Toleranzen stellt keinen Mangel dar.
(4) Für die Einhaltung geeigneter klimatischer Bedingungen (ca. 18–22 °C Raumtemperatur und 45–60 % relative Luftfeuchtigkeit) ist der Auftraggeber verantwortlich.
§10 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Bei Arbeiten an Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre ab Abnahme.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme, sofern es sich nicht um Arbeiten an Bauwerken handelt.
(4) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§11 Haftung
(1) Die Akineum GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Materialien oder Bauteile, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt die Akineum GmbH keine Haftung.
§12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§13 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Akineum GmbH.
Stand: 31. März 2026
